Honorar
Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern d.h. Sie erhalten von mir eine private Honorarnote, die Sie bar oder mittels Erlagschein begleichen können. Diese Honorarnote und den Zahlungsbeleg können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teil des Honorars zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist von mehreren Faktoren abhängig und beträgt bis zu 80% des Tarifes eines Vertragsarztes.
Da die einzelnen Sozialversicherungsträgern dies jedoch unterschiedlich handhaben und der Kostenersatz auch öfters angepasst wird, empfehle ich, bei Ihrer Kasse selbst nachzufragen.
Bitte beachten Sie auch, ob Sie eine Zusatzversicherung haben, die psychotherapeutische Therapien abdeckt.
Daneben können Sie einen Teil der Kosten für eine längerfristige Psychotherapie auch beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Terminabsage: sollte es Ihnen aus einem bestimmten Grund nicht möglich sein einen bereits vereinbarten Termin einzuhalten bitte ich um eine Absage zumindest 24h vor dem Termin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei nicht fristgerechter Absage den Zeitaufwand zur Gänze verrechnen muss.